Abrechnungs­grund­lage für Tier­zahn­behandlungen

Zahnbehandlungen - welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Gebührenordnung für Tierärzte

In der Tiermedizin werden die entstandenen Gebühren auf der Grundlage der „Ge­bühr­en­ord­nung für Tierärzte (GOT) ” abgerechnet. Diese GOT ist eine gesetzlich fixierte Ab­rech­nungs­grund­lage, an die alle Tierärzte ge­bund­en sind.

Ein Gesetz wie eine Preisliste

In der GOT werden - wie in einer Preisliste – die abzurechnenden Einzelleistungen auf­ge­führt. Hierbei ist aber zu beachten, dass die aufgeführten Positionen meist nur Teil­leist­ung­en sind. Oft kommt eine Vielzahl von Teil­leist­ung­en zusammen. So ist die Extraktion eines Zahnes nur eine Position, die - je nach Anzahl - auch mehrfach Verwendung finden kann. Erforderliche 'Nebenleitungen' wie die Narkose, Voruntersuchung, OP-Über­wach­ung, Naht- oder Füll­ma­ter­ial uvm. kommen ebenfalls noch hinzu.

Ein 'Verbot von Festpreisen'

Ein ganz schwieriges Thema ist es, im Vornherein präzise Kosten zu nennen. Es ist absolut verständlich, dass ein Tierbesitzer gerne vorab wissen möchte, welcher Kostenaufwand auf ihn zukommt. Bei einer einfachen tierärztlichen Kaninchen-Impfung ist der Preis faktisch immer gleich. Bei einer aufwändigeren tierärztlichen Leistung ist dies nicht mehr gegeben. Jeder Fall ist tatsächlich anders und der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Fall nach entstandenem Aufwand und verursachter Schwierigkeit zu bewerten und abzurechnen ist.

In etwa lässt sich der Aufwand für eine Zahnbehandlung (ab)schätzen. Dazu muss man allerdings den Fall genau untersucht haben. Dann kann man in etwa eine Band­brei­te der Kosten abschätzen. Eine solche Schätzung ist aber immer unverbindlich und kann nur zur Orientierung dienen.

Einflussgrößen der Abrechnung.

Im Rahmen der Abrechnung kann der Tierarzt zwischen dem einfachen bis zum dreifachen Satz berechnen. Der Satz richtet sich nach div. Faktoren. Diese können u.a. sein:

  • Erhöhter Schwierigkeitsgrad
  • Operationen
  • Bes. örtliche Verhältnisse
  • Nachteinsätze
  • ect.

Was muss berechnet werden?

  • Allgemeine Gebühren
  • Arzneimittel
  • Materialien
  • Barauslagen
  • Fahrtkosten
  • Gesetzliche MwSt.

Rechnungsbelege

Wie heute überall üblich, erhalten Sie eine schriftliche Abrechnung. Hieraus können Sie erkennen, welche (Teil-)Leistungen und wel­che Medikamente Ihnen berechnet wurden. Bei Fragen kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne erklären wir Ihnen die einzelnen Positionen.

 

Weitere Informationen zum Thema

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Informationsstellung teilweise mit freundlicher Ge­nehm­ig­ung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte.
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